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BV Heckinghausen · 1. September 2026 · TOP 4

Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW - Änderung der Verkehrsführung im Bereich Gosenburg und Roseggerstraße

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Ein Bürgerantrag zur Änderung der Verkehrsführung im Bereich Gosenburg und Roseggerstraße wurde abgelehnt. Nach Prüfung durch Verwaltung und Polizei sind zusätzliche Halteverbote oder Vorrangregelungen in der Tempo-30-Zone nicht erforderlich. Für den Verkehr gelten weiterhin die allgemeinen Vorrang- und Rücksichtnahmeregeln.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.