Worum es geht
Ein Bürgerantrag zur Änderung der Verkehrsführung im Bereich Gosenburg und Roseggerstraße wurde abgelehnt. Nach Prüfung durch Verwaltung und Polizei sind zusätzliche Halteverbote oder Vorrangregelungen in der Tempo-30-Zone nicht erforderlich. Für den Verkehr gelten weiterhin die allgemeinen Vorrang- und Rücksichtnahmeregeln.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.