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Anfrage VO/0894/24/1-A · BV Uellendahl-Katernberg · 29. August 2024 · TOP 21.1.1

Neubewertung Tempo-30-Strecken

  • SPD

Gefragt

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg fragt nach einer Neubewertung früher zurückgestellter Beschlüsse zu Tempo-30-Strecken. Hintergrund ist die beschlossene Reform der Straßenverkehrsordnung, die Kommunen mehr Spielraum bei Geschwindigkeitsbegrenzungen eröffnen soll.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erläutert, dass durch die StVO-Reform unter anderem Spielplätze als schützenswerte Einrichtungen gelten und der Lückenschluss zwischen zwei Tempo-30-Strecken erleichtert werden soll. Sobald die Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, will die Verwaltung schrittweise und für das gesamte Stadtgebiet prüfen, ob die Voraussetzungen für Tempo 30 vorliegen. Entsprechende Beschlussvorlagen sollen anschließend für die Bezirksvertretung erarbeitet werden.

  • Vor schützenswerten Einrichtungen kann Tempo 30 bisher auf einem Streckenabschnitt von bis zu 300 Metern angeordnet werden.
  • Der Lückenschluss zwischen zwei bestehenden Tempo-30-Strecken soll nach der Reform auf bis zu 500 Metern erleichtert werden (zuvor 300 Meter).

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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