Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fragt nach den Konsequenzen eines Urteils des Landgerichts Wuppertal zum Schutz unterliegender Grundstücke bei Starkregen. Zudem möchte sie wissen, welche Auswirkungen dies auf den Stadtbezirk und die Auflagen in laufenden sowie künftigen Bauverfahren hat.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung teilt mit, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde und es daher noch nicht rechtskräftig ist, wodurch sich vorerst keine Auswirkungen auf den Bezirk ergeben. Das Gericht habe unter anderem die städtische Starkregenkarte fehlinterpretiert und bereits umgesetzte Schutzmaßnahmen nicht beachtet. Laufende und neue Baugenehmigungsverfahren werden weiterhin nach den bestehenden Gesetzen bearbeitet, da angepasste höhere Standards weder rechtlich konkretisiert noch finanziell kalkuliert sind.
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