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Anfrage VO/0134/22/1-A · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW · 8. Februar 2022 · TOP 6.1.2.1

Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.02.22 zur Anmietung der ehemaligen Bundesbahndirektion

  • CDU
  • Grüne

Gefragt

Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen stellen Fragen zur Anmietung der ehemaligen Bundesbahndirektion. Sie erkundigen sich nach den energetischen Standards des geplanten Klimapakets, den Regelungen bei Vertragsende sowie verschiedenen Bestimmungen im Entwurf des Mietvertrags.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass beim Einzug die gesetzlichen Vorgaben für Sanierungsbauten erfüllt werden und bereits Vorkehrungen für Photovoltaik, Dachbegrünung sowie Fernwärme vertraglich vereinbart sind; weitere Klimamaßnahmen werden geprüft. Aufgrund der gesetzlich maximal zulässigen Mietdauer ist keine Verlängerungsoption möglich, weshalb vor Ablauf neu verhandelt werden muss. Zudem werden 220 Fahrradstellplätze im Untergeschoss untergebracht, und für die Untervermietung an die Universität sowie das Jobcenter liegen bereits verbindliche Absichtserklärungen vor.

  • Im Untergeschoss des Gebäudes werden 220 Fahrradabstellplätze eingerichtet.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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