Gefragt
Die Stadtverordnete Rajaa Rafrafi erkundigt sich nach den Auswahlkriterien, Vergabeverfahren und Fristen bei den Miet- und Betriebskostenzuschüssen des Kulturbüros für das Jahr 2021. Zudem thematisiert sie eine empfundene Ungleichbehandlung aufgrund großer Unterschiede bei der Mittelverteilung auf einzelne Kultureinrichtungen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erläutert, dass während der Haushaltsnotlage unter dem Stärkungspakt NRW die Bestandssicherung bestehender Einrichtungen im Fokus stand und Zuschüsse eingefroren waren, weshalb keine gesonderten Kriterien entwickelt wurden. Über die Vergabe entscheidet der Rat nach Vorberatung im Kulturausschuss auf Vorschlag der Kulturverwaltung, wobei feste Fristen durch ein bedarfsorientiertes Beratungsangebot ersetzt werden. Der hohe Förderanteil für die Begegnungsstätte Alte Synagoge resultiert aus einer vertraglichen Verpflichtung sowie der herausragenden erinnerungs- und kulturpolitischen Bedeutung der Institution.
- Von 2011 bis 2020 unterlag die Stadt Wuppertal den Regeln des Stärkungspaktes NRW.
- Im Jahr 2021 machten Miet- und Betriebskostenzuschüsse 31 Prozent des Gesamtfördervolumens des Kulturbüros aus.
- Auf die Begegnungsstätte Alte Synagoge entfielen vertraglich gebunden 67 Prozent der Mittel dieser Förderlinie.
- Der zweitplatzierte Empfänger erhielt 15 Prozent der Fördermittel.
- Nahezu alle Förderungen sind mit Förderzielen über einen dreijährigen Zeitraum festgelegt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.