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Stadt wählen, aktuell: Wuppertal

Anfrage VO/0871/22/2-A · Rat der Stadt Wuppertal · 21. September 2022 · TOP 2.1.2

Förderung durch Miet- und Betriebskosten (zuschüsse) 2021 durch das Kulturbüro Wuppertal - Antwort auf große Anfrage

Gefragt

Die Stadtverordnete Frau Rafrafi erkundigt sich nach den Auswahlkriterien, Entscheidungswegen und Vergabeverfahren für Miet- und Betriebskostenzuschüsse des Kulturbüros. Sie möchte wissen, wie die Fördersummen festgelegt werden, ob Kultureinrichtungen über diese Förderung informiert werden und wie eine Gleichbehandlung sichergestellt wird.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung teilt mit, dass die Zuschüsse für aktuell acht Einrichtungen historisch gewachsen sind und sich auf frühere Beschlüsse des Kulturausschusses und des Rates oder bestehende Verträge stützen. Seit 2018 werden über diese Förderlinie keine neuen Förderungen mehr bewilligt, weshalb keine Anträge möglich sind und keine Auswahlkriterien existieren. Kulturschaffende der freien Szene werden stattdessen auf bestehende Förderlinien wie die Projekt-, Regel- oder institutionelle Förderung verwiesen.

  • Aktuell werden insgesamt 8 Kultureinrichtungen bzw. -akteurinnen durch Betriebs- und Mietkostenzuschüsse gefördert.
  • Seit 2018 erfolgt keine neue Förderung mehr über die Förderlinie für Miet- und Betriebskostenzuschüsse.
  • Im Jahr 2021 machten die Miet- und Betriebskostenzuschüsse 31 Prozent des Gesamtfördervolumens des Kulturbüros aus.
  • Für andere Förderlinien der freien Szene können jährlich zum 31. März und 30. September Anträge eingereicht werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.