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Anfrage VO/0181/23/1-A · BV Langerfeld-Beyenburg · 17. April 2023 · TOP 7.7.1

Hochwasserschutz gewährleisten

Gemeinsamer Antrag SPD, CDU, DIE LINKE, Frei Wähler / WFW

  • SPD
  • CDU
  • Linke
  • WfW

Gefragt

Die Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und Freie Wähler / WfW erkundigen sich in der Bezirksvertretung Langerfeld-Beyenburg nach den rechtlichen Vorgaben und Pflichten für den Wupperverband beim Hochwasserschutz.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erläutert gestützt auf das Wasserhaushaltsgesetz, das Landeswassergesetz NRW und das Wupperverbandsgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Hochwasserschutz. Der Wupperverband erfüllt seine Aufgaben vor allem durch die Steuerung und den Betrieb von Anlagen wie Talsperren sowie durch die Gewässerunterhaltung und erforderliche Ausbauten. Alle Schutzmaßnahmen müssen verhältnismäßig sowie wirtschaftlich vertretbar sein und mit Umweltzielen in Einklang gebracht werden. Zudem besteht auch für Privatpersonen eine gesetzliche Vorsorgepflicht gegen Hochwassergefahren.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.