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Stadt wählen, aktuell: Wuppertal

Anfrage VO/0106/23/1-A · Hauptausschuss · 4. Mai 2023 · TOP 2.3.1

Große

Anfrage der Stadtverordneten Rajaa Rafrafi - freie MIttel der Bezirksvertretungen

  • Einzel

Gefragt

Die Stadtverordnete Rajaa Rafrafi erkundigt sich nach den Vergabekriterien und Kontrollmechanismen für freie Mittel der Bezirksvertretungen. Hintergrund sind Vorwürfe möglicher Befangenheiten von Mandatsträgern, Mehrfachförderungen sowie verspätet eingereichte Nachweise.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung führt aus, dass die Bezirksvertretungen freie Mittel eigenverantwortlich vergeben dürfen, sofern Einrichtungen ihren Sitz im Bezirk haben oder die Mittel dort genutzt werden. Grenzüberlagernde Förderungen mehrerer Bezirke seien daher zulässig, und rechtliche Befangenheiten hätten nicht vorgelegen. Werden Gelder nicht verbraucht oder Verwendungszwecke verfehlt, müssen die Zuwendungen zurückerstattet werden, wobei formelle Rückforderungen bislang nicht erforderlich waren.

  • Über den Sachstand oder Abschluss eines Projekts muss innerhalb von 6 Monaten nach Mittelzuweisung berichtet werden.
  • Für Zuwendungen ab 500 Euro muss nach Abschluss des Projekts ein Nachweis vorgelegt werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.