Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW · 25. Juni 2024 · TOP 9.1

Dienstanweisung Ermächtigungsübertragungen

an anderes Gremium: Im Ratsinformationssystem: „verwiesen“. Zur Beratung an ein anderes Gremium gegeben, etwa einen Fachausschuss oder eine Bezirksvertretung. Entschieden wird dort. zur Beratung und Entscheidung verwiesen

Für diesen Punkt gibt es keine Zusammenfassung. Die Einzelheiten stehen in den Dokumenten im Ratsinformationssystem.