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Anfrage VO/0668/22-A · Hauptausschuss · 20. Juni 2022 · TOP 2.5.1

Antwort auf die große Anfrage der AfD vom 31.05.2022

  • AfD

Gefragt

Die AfD-Ratsfraktion erkundigt sich nach den Arbeitsabläufen, der Bearbeitung von Bürgeranfragen sowie der Terminsituation bei der Führerscheinstelle im Zusammenhang mit dem Führerscheinumtausch.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass durch Plausibilitätsprüfungen in Online-Formularen unberechtigte Anträge von Personen ohne aktuellen Umtauschbedarf vermieden werden sollen. Anfragen über das Funktionspostfach werden nach Dringlichkeit bearbeitet, während reine Terminanfragen mit Verweis auf die Internetseite nicht gesondert beantwortet werden können. Zusätzliche Aufgaben binden erhebliche Personalkapazitäten, weshalb an einem kurzen Buchungsfenster von zwei Wochen festgehalten wird, um die Termintreue zu verbessern.

  • Die Vorausbuchungszeit für Termine liegt aktuell bei 2 Kalenderwochen.
  • Am 23.05.2021 wurde der Fahrerqualifikationsnachweis eingeführt.
  • Zum 01.03.2022 wurden Gegenseitigkeitsabkommen zur Umschreibung ausländischer Führerscheine erweitert.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

Hat das dein Interesse geweckt?

Wer aussteigen möchte, findet hier Unterstützung: