Gefragt
Die Stadtverordnete Rajaa Rafrafi (Wählergemeinschaft „Menschen im Tal“) erkundigt sich nach den Daten und Abläufen bezüglich des Entzugs des aktiven und passiven Wahlrechts in Wuppertal. Sie fragt nach aktuellen Fallzahlen, dem Informationsaustausch mit Staatsanwaltschaften und anderen Kommunen sowie den Fristen im Melderegister.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass zum Stichtag 31. August 2024 bei keiner Person das aktive Wahlrecht entzogen war, jedoch bei 229 Personen das passive Wahlrecht. Ein Verlust der Wählbarkeit wird im Melderegister standardmäßig für sechs Jahre vermerkt und vor Ablauf mit der Staatsanwaltschaft abgeglichen. Bei einem Wegzug in andere Gemeinden erfolgt die Information automatisiert über die Einwohnermelderegister, ergänzende Akten werden von der Wahlbehörde zeitnah weitergeleitet.
- Zum Stichtag 31.08.2024 hatten 229 Personen (davon 21 Frauen) das passive Wahlrecht verloren.
- Das aktive Wahlrecht war zum Stichtag bei 0 Personen entzogen.
- Unter den 229 Personen ohne passives Wahlrecht waren 169 deutsche Staatsangehörige, 19 EU-Bürger und 41 Drittstaatsangehörige.
- Zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.05.2024 zogen 10 Betroffene ohne bekannte Adresse und 7 Betroffene mit bekannter Zielgemeinde aus Wuppertal weg.
- 6 Beschäftigte der Wahlbehörde haben physischen Zugang zu den Mitteilungen der Justiz.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.