Gefragt
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt nach dem Vorgehen des Ordnungsamtes gegen Falschparker in Kurven und an Engstellen, um die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge zu sichern. Zudem erkundigt sie sich nach den Fallzahlen umgesetzter Fahrzeuge seit Ende 2022.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass Falschparker in Kurvenbereichen nur dann abgeschleppt werden dürfen, wenn tatsächlich eine konkrete Behinderung vorliegt; andernfalls erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen lediglich eine Verwarnung. In vielen engen Wohnstraßen werde das unerlaubte Gehwegparken toleriert, da die erforderliche Restfahrbahnbreite sonst gar nicht eingehalten werden könne und legale Stellplätze fehlten. Eine dauerhafte Lösung erfordere einseitige Parkverbote und konsequente Ahndung, was jedoch Parkmöglichkeiten im Quartier deutlich reduzieren würde.
- 2023 wurden insgesamt 2.015 verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge umgesetzt.
- Im Jahr 2024 wurden bis zum 31. Oktober 1.488 Fahrzeuge umgesetzt.
- Für Rettungsfahrzeuge ist eine Durchfahrtsbreite von 3,05 Metern erforderlich.
- Beidseitiges Parken am Fahrbahnrand ist erst ab einem Straßenquerschnitt von etwa 7,00 Metern möglich.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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