Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt, ob die Anzahl ebenerdiger Parkplätze bei Neubauten von Geschäften, Gewerbe- und Industriebetrieben rechtlich auf eine Mindestzahl beschränkt werden kann. Zudem möchte sie wissen, ob solche Vorgaben in Wuppertal bereits bei Bauvorhaben angewendet wurden.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass Kommunen über eine Stellplatzsatzung oder über verbindliche Bebauungspläne Regelungen zur Begrenzung treffen können. In Wuppertal existiert derzeit jedoch keine städtische Stellplatzsatzung, und entsprechende Beschränkungen wurden in Bebauungsplänen für Gewerbe- oder Industriegebiete bisher nicht festgesetzt. Regelmäßig werden in Bebauungsplänen jedoch andere Vorgaben gemacht, etwa zeichnerische Begrenzungen von Stellplatzflächen, Baumpflanzgebote oder der Ausschluss von Parkplätzen in Vorgärten.
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