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Stadt wählen, aktuell: Wuppertal

Anfrage VO/1784/23/1-A · Hauptausschuss · 2. März 2023 · TOP 2.3.1

Gemeinnützigkeit BuGa-GesellschaftAntwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 14.02.2023

  • Linke

Gefragt

Die Fraktion DIE LINKE erkundigt sich nach den finanziellen Folgen für den städtischen Haushalt und die Bewilligung von Fördermitteln, sollte der BUGA-Gesellschaft die Gemeinnützigkeit nicht zuerkannt werden. Zudem fragt sie nach Erfahrungen anderer Bundesgartenschauen sowie nach der Beteiligung politischer Gremien.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung teilt mit, dass das Finanzamt Wuppertal-Barmen den Entwurf des Gesellschaftsvertrags vorab geprüft und keine Bedenken hinsichtlich der Gemeinnützigkeit geäußert hat. Als gemeinnützige GmbH kann die Gesellschaft Fördermittel und Zuschüsse von öffentlichen Stellen beantragen, was bei einer regulären GmbH nicht der Fall wäre. Nach der formalen Bestätigung der Gemeinnützigkeit und der Gesellschaftsgründung werden die politischen Gremien und Beiräte fortlaufend durch die Geschäftsführung über die Planungen informiert.

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