Worum es geht
Der Rat hat eine Anpassung der Satzung zur bisherigen Infrastrukturförderabgabe beschlossen. Die Abgabe wird künftig einheitlich als Beherbergungsabgabe bezeichnet, zudem wurden die Melde- und Zahlungsfristen für Beherbergungsbetriebe praxisfreundlicher gestaltet.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.