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Ausschuss für Verkehr · 28. April 2026 · TOP 30

Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW - Abstufung Fuhlrottstraße Abschnitt Max-Horkheimer-Str bis Oberer Grifflenberg, Situation Radverkehr

Ungeändert beschlossen

Worum es geht

Ein Bürgerantrag zur Herabstufung der Fuhlrottstraße und zur Aufhebung der dortigen Einbahnstraße wurde abgelehnt. Nach Einschätzung der Verwaltung muss die Einstufung als Hauptverkehrsstraße erhalten bleiben, um den Durchgangsverkehr und die Anbindung der Universität zu gewährleisten. Zudem reicht die Fahrbahnbreite nicht aus, um dort Gegenverkehr zuzulassen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.