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Ausschuss für Verkehr · 28. April 2026 · TOP 31

Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW - Grundsätzliche Vorgehensweise zur Anordnung von Haltverboten und Radfreigaben in engen Straßen

Ungeändert beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat einen Bürgerantrag zu generellen Vorgaben für Haltverbote und die Freigabe von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr abgelehnt. Die Verwaltung prüft das Wuppertaler Einbahnstraßennetz bereits seit längerer Zeit systematisch auf Freigabemöglichkeiten für Fahrräder. Bei der Umsetzung werden die bundesweit geltenden Vorschriften und Sicherheitskriterien zugrunde gelegt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.