Worum es geht
Ein Bürgerantrag auf Verkehrsberuhigung, Tempo 30 und Fußgängerüberwege in der Schönebecker Straße wurde vom Ausschuss abgelehnt. Nach Angaben der Verwaltung liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für Tempo 30 nicht vor, da keine erhöhte Unfallgefahr nachgewiesen wurde. Auch liegt der örtliche Spielplatz innerhalb einer Parkanlage und nicht direkt an der Straße.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.