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Ausschuss für Verkehr · 15. September 2026 · TOP 19

Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW - Lärmschutzmaßnahme für die Schönebecker Straße

Ungeändert beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss stimmte gegen die Annahme eines Bürgerantrags für Lärmschutz und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h an der Schönebecker Straße. Obwohl der Bereich als Lärmbrennpunkt gilt, müssen entsprechende Maßnahmen wegen begrenzter städtischer Ressourcen nach festen Kriterien priorisiert werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.