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Haupt- und Personalausschuss · 19. Februar 2026 · TOP 4.6

Beratungen von Bürgeranregungen nach § 24 GO NRW

Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, B90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und FDP/WfW vom 12.02.2026

Ungeändert beschlossen
  • SPD
  • CDU
  • Grüne
  • FDP
  • WfW

Worum es geht

Ein interfraktioneller Antrag zur schnelleren Bearbeitung von Bürgeranregungen wurde beschlossen. Vorschläge und Beschwerden aus der Bevölkerung sollen künftig grundsätzlich spätestens drei Monate nach Eingang im zuständigen Fachausschuss beraten werden. Bislang verging bis zur politischen Beratung oft über ein Jahr.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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