Worum es geht
Der Fachausschuss hat einen fraktionsübergreifenden Antrag beschlossen, nach dem die städtische Abwasserbeseitigungssatzung bis zum dritten Quartal 2026 überarbeitet werden soll. Geprüft werden soll zudem, ob laufende Verwaltungsverfahren zum Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser bis zur Neufassung vorläufig ausgesetzt werden können. Dies betrifft vor allem Eigentümerinnen und Eigentümer bebauter oder versiegelter Grundstücke.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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