Worum es geht
Der Ausschuss hat beschlossen, die städtische Verwaltung mit der Überarbeitung der Abwasserbeseitigungssatzung zu beauftragen und bis Ende des dritten Quartals 2026 einen neuen Entwurf vorzulegen. Ziel ist es, insbesondere die Pflichten zum Anschluss- und Benutzungszwang für die Beseitigung von Niederschlagswasser zu überprüfen. Zudem soll geprüft werden, ob laufende Verwaltungsverfahren gegen Grundstückseigentümer bis zu einer Entscheidung vorläufig ausgesetzt werden können.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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