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Betriebsausschuss APH und KIJU · 4. Februar 2026 · TOP 10

Zustimmung der vom Landschaftsverband beschiedenen gesondert berechnungsfähigen betriebsbedingten Investitionsaufwendungen ab 01.01.2026 bis 31.12.2027 für die Einrichtung Neviandtstraße

Ungeändert beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat den vom Landschaftsverband Rheinland festgesetzten Investitionsaufwendungen für die Pflegeeinrichtung Neviandtstraße für die Jahre 2026 bis 2027 zugestimmt. Eine veränderte Kostenverteilung zwischen Einzel- und Doppelzimmern führt dabei zu geringeren gesonderten Kosten bei der Unterbringung in Doppelzimmern.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.