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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Controlling & Betriebsausschuss WAW · 5. Mai 2026 · TOP 2.9

Umsetzung des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG sowie des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036

Ungeändert beschlossen

Worum es geht

Die Verwendung von Fördermitteln nach dem NRW-Infrastrukturgesetz in Höhe von rund 201 Millionen Euro wurde beschlossen. Etwa 191 Millionen Euro fließen in bereits im städtischen Haushalt geplante Vorhaben, während rund 10 Millionen Euro für noch zu bestimmende Projekte reserviert werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.