Worum es geht
Für die städtische Altenpflegeeinrichtung „Am Diek“ wurden die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen für die Jahre 2026 und 2027 gemäß Vorgaben des Landschaftsverbands Rheinland festgesetzt. Die Regelung legt die entsprechenden Anteile in den Heimentgelten fest und entlastet durch eine neue Zuordnung die Kosten bei einer Unterbringung in Doppelzimmern.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.