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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Controlling & Betriebsausschuss WAW · 5. Mai 2026 · TOP 5.2

Zustimmung der vom Landschaftsverband beschieden gesondert berechnungsfähigen betriebsbedingten Investitionsaufwendungen ab 01.01.2026 bis 31.12.2027 für die Einrichtung Am Diek

Ungeändert beschlossen

Worum es geht

Für die städtische Altenpflegeeinrichtung „Am Diek“ wurden die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen für die Jahre 2026 und 2027 gemäß Vorgaben des Landschaftsverbands Rheinland festgesetzt. Die Regelung legt die entsprechenden Anteile in den Heimentgelten fest und entlastet durch eine neue Zuordnung die Kosten bei einer Unterbringung in Doppelzimmern.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.