Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach der baurechtlichen Situation des Eckgrundstücks Rödiger Straße / Hohenstein. Zudem möchte sie wissen, ob die Stadtverwaltung bereits Gespräche mit den Eigentümern über eine angemessene Nutzung geführt hat.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass sich Art und Maß einer Bebauung vorwiegend nach der Umgebungsbebauung richten und baurechtlich maximal vier Geschosse plus Dachgeschoss zulässig sind, wobei eine Wohnbebauung als Lückenschluss angestrebt wird. Mit der privaten Eigentümergemeinschaft wurden im März 2023 nach vorangegangenem Kontaktabbruch wieder Gespräche über Nutzungsoptionen wie Wohn-, Büro- oder Sozialwohnungsbau aufgenommen. Die Stadt hat Beratungsangebote vermittelt und prüft derzeit mögliche Fördermittel.
- Bau- und planungsrechtlich sind auf dem Grundstück maximal 4 Geschosse plus Dachgeschoss zulässig.
- Für das Grundstück gilt der alte Fluchtlinienplan Nr. 42a.
- Seit 2016 hatte die Stadtverwaltung mehrfach Kontakt zu den Eigentümern gesucht.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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