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Anfrage VO/0017/24/1-A · BV Oberbarmen · 23. Januar 2024 · TOP 6.1.1

Verkehrswidriges Parken LZA Gennebrecker Straße VO/0017/24

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion fragt nach einer Lösung gegen das verkehrswidrige Parken an der Einmündung der Gennebrecker Straße in die Kreuzstraße. Sie möchte wissen, wie verhindert werden kann, dass der Gehwegbereich vor der Fußgängerampel weiterhin als Parkfläche genutzt wird.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung bestätigt, dass es sich um unzulässiges Gehwegparken handelt, welches Fußgänger an der Querungsstelle gefährden kann. Da reine Verbotsschilder unzulässig sind und Fahrradbügel wegen unterirdischer Telekommunikationskabel nicht installiert werden können, wird die Fläche physisch abgesichert. Der Straßenbaulastträger veranlasst dazu das Aufstellen eines Sperrpfostens, dessen Umsetzung bereits läuft.

  • Das fragliche Gehwegstück ist etwa 2,80 Meter lang.
  • Die Kosten für den Sperrpfosten betragen rund 100 Euro.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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