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Anfrage VO/1779/21/1-A · BV Oberbarmen · 11. Januar 2022 · TOP 3.1.1

Betreibermodell öffentliche Toiletten - Antwort der Verwaltung

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach den Rahmenbedingungen für das Betreibermodell öffentlicher Toiletten. Sie fragt nach dem Reinigungsaufwand, den Vorgaben zum Mindestlohn, Fristen für Sanierungen sowie nach bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung gibt an, dass laut Konzept künftig 17 Toiletten gereinigt werden sollen, wofür durchschnittlich eine halbe Stunde pro Anlage und Reinigung geschätzt wird. Die Sanierung an sechs Standorten soll innerhalb weniger Jahre erfolgen, wobei neben dem Münzeinwurf auch bargeldloses Bezahlen vorgesehen ist. Die Einhaltung des Mindestlohns kann die Stadt als Auftraggeberin nicht selbst sicherstellen, im Verdachtsfall wird jedoch der Zoll informiert.

  • Künftig sollen laut Konzept 17 Toiletten gereinigt werden.
  • Für die Reinigung wird durchschnittlich etwa 0,5 Stunden je Anlage veranschlagt.
  • Bei neun Anlagen mit elf Reinigungen pro Tag summiert sich der Aufwand auf 5,5 Stunden.
  • Der Mindestlohn in Lohngruppe 1 liegt seit dem 1. Januar 2022 bei 11,55 Euro.
  • Tariflich fällt eine Erschwerniszulage von 0,75 Euro pro Stunde für das Reinigungspersonal an.
  • Die Sanierungsvorgaben betreffen Toilettenanlagen an sechs Standorten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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