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Anfrage VO/0338/24/1-A · Integrationsausschuss · 18. April 2024 · TOP 11.1

Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 20.03.2024 - Bezahlkarte für Asylbewerber*innen in Wuppertal

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN erkundigt sich nach den Bedingungen und möglichen Auswirkungen einer Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Wuppertal. Sie fragt unter anderem, wie viele Geflüchtete kein eigenes Bankkonto besitzen, welche Gruppen von der Karte betroffen wären und wo Bargeldauszahlungen stattfinden.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung teilt mit, dass Wuppertaler Banken geflüchteten Menschen grundsätzlich ein Konto einrichten und der Großteil die Leistungen dorthin überwiesen bekommt. Von einer Bezahlkarte wären potenziell alle Personen betroffen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, vor allem Menschen im laufenden Asylverfahren oder mit Duldung. Auszahlungen von Bargeld finden nicht in den Unterkünften statt, sondern in Einzelfällen ausschließlich über Automaten im Haus der Integration.

  • Von 993 Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten 961 Personen ihr Geld auf ein Bankkonto.
  • Lediglich 32 Personen bekommen die Leistungen bar über Automaten im Haus der Integration ausgezahlt.
  • 182 Personen beziehen Grundleistungen und 811 Personen Analogleistungen nach dem SGB XII.
  • Aktuell befinden sich 66 Neuanträge in Bearbeitung.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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