Gefragt
Die Stadtverordnete Frau Rafrafi erkundigt sich nach der Umsetzung der automatischen Ausgabe des Wuppertal-Passes. Konkret fragt sie nach Möglichkeiten einer künftigen Automatisierung für Beziehende von Wohngeld und Jugendhilfe sowie nach der Einbeziehung von Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass Beziehende von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz den Wuppertal-Pass seit April 2022 automatisch zusammen mit ihrem Bewilligungsbescheid erhalten. Für den Bereich Wohngeld und wirtschaftliche Jugendhilfe wird geprüft, ob die eingesetzten Programme künftig eine digitale Automatisierung erlauben. Personen mit geringem Einkommen ohne regulären Leistungsbezug müssen den Pass weiterhin gesondert beantragen, da für sie jeweils eine Bedarfsberechnung erforderlich ist.
- Seit dem 01.04.2022 wird der Wuppertal-Pass bestimmten Leistungsbeziehenden automatisch als Anlage zum Bescheid zugesandt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.