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Anfrage VO/0963/22/1-A · Hauptausschuss · 1. September 2022 · TOP 2.7.1

Antwort auf Anfrage VO/0963/22 Auswirkungen steigender Energiekosten

  • WfW

Gefragt

Die Fraktion Freie Wähler erkundigt sich nach den Auswirkungen steigender Energiekosten auf Beziehende von Leistungen nach SGB II und SGB XII. Sie fragt unter anderem nach den realen Stromkosten im Vergleich zum Regelsatz sowie nach Hilfen und Darlehensregelungen des Jobcenters bei Energieschulden.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung schildert die Tarifsteigerungen der WSW und verweist auf eine Kooperationsvereinbarung zwischen Jobcenter und WSW, nach der Rückstände vorrangig über Ratenzahlungen und Direktüberweisungen abgewickelt werden. Darlehen nach dem SGB II kommen nur im Ausnahmefall zum Einsatz, wobei für Sonderregelungen eine geänderte Bundesgesetzgebung nötig wäre. Für mögliche Darlehenssummen bildet das Jobcenter keine Rückstellungen, da Fälle individuell geprüft werden.

  • Im Grundversorgungstarif WSW Classic stiegen die Kosten ab 1. Oktober 2022 von 41,46 Euro auf 55,16 Euro monatlich (plus 33,0 Prozent).
  • Im Tarif WSW Strom Smart stiegen die Kosten ab 1. Oktober 2022 von 75,01 Euro auf 102,15 Euro monatlich (plus 36,2 Prozent).
  • Im SGB-II-Regelsatz waren im Jahr 2022 für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung 37,26 Euro vorgesehen.
  • Der Mindestbetrag für eine Tilgungsrate bei Vereinbarungen mit den WSW beträgt 25,00 Euro.
  • Bei einem Jobcenter-Darlehen beträgt die monatliche Tilgungsrate für Einzelpersonen in der Regel 44,90 Euro.
  • Für mehrköpfige Bedarfsgemeinschaften liegt die Darlehens-Tilgungsrate zwischen 44,90 und 80,80 Euro monatlich.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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