Gefragt
Die Fraktion DIE LINKE erkundigt sich nach den rechtlichen Grundlagen und Abstimmungen zwischen Stadt und Polizei im Vorfeld der Räumung im Osterholz. Sie fragt insbesondere, warum die Stadt kein Veto eingelegt hat und welche Gespräche hierzu stattgefunden haben.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass eine Prüfung der Zuständigkeit ergab, dass die Stadt Wuppertal für die Räumung nicht zuständig war, weshalb sich die Frage eines Vetos nicht stellte. Im Vorfeld fanden zwei Gespräche zwischen dem Oberbürgermeister, weiteren städtischen Vertretern und dem Polizeipräsidenten über denkbare Rechtsgrundlagen statt. Über ein Amts- und Vollzugshilfeersuchen an die Polizei oder die letztliche gesetzliche Grundlage der Räumung lagen der Stadt keine Informationen vor.
- Im Vorfeld der Räumung fanden 2 Termine zwischen Stadt und Polizei statt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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