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Ausschuss für Verkehr · 10. Februar 2026 · TOP 16

Ladesäulenstandorte (überbezirkliche Straßen)

Ungeändert beschlossen

Worum es geht

Für den weiteren Ausbau der Elektromobilität hat der Verkehrsausschuss vier Standortprofile für Ladesäulen an überbezirklichen Straßen grundsätzlich beschlossen. Die genaue Platzierung und Errichtung erfolgt nun im Rahmen der Sondernutzungsanträge durch die jeweiligen Betreiber.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.