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Ausschuss für Verkehr · 10. Februar 2026 · TOP 26

Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW Fußgängerüberweg Freiligrathstr. / Mörikestr.

Ungeändert beschlossen

Worum es geht

Auf einem Teilstück der Freiligrathstraße wird die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 gesenkt. Der Bürgerantrag zur Errichtung eines Fußgängerüberwegs oder einer Querungshilfe an der Kreuzung zur Mörikestraße wurde mangels baulicher Machbarkeit und unzureichendem Sicherheitsgewinn im Übrigen abgelehnt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.