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Ausschuss für Verkehr · 10. Februar 2026 · TOP 27

Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW Tempo 30 Westfalenweg Hausnummer 32 bis 155

Ungeändert beschlossen

Worum es geht

Ein Bürgerantrag zur Einführung von Tempo 30 auf dem Westfalenweg zwischen Hausnummer 32 und 155 wurde abgelehnt. Der Ausschuss folgte der Verwaltungsvorlage, da die rechtlichen Voraussetzungen für ein streckenbezogenes Tempolimit auf der Hauptverkehrsstraße nicht erfüllt waren.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.