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Ausschuss für Verkehr · 28. April 2026 · TOP 34

Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW - Alternative Radverkehrsführung B7 im Kreuzungsbereich Varresbecker Straße westwärts

Ungeändert beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss für Verkehr hat einen Bürgerantrag abgelehnt, der eine alternative Radverkehrsführung an der Kreuzung von Friedrich-Ebert-Straße (B7) und Varresbecker Straße gefordert hatte. Laut Verwaltung entspricht die bestehende Radverkehrsführung den geltenden Standards und Sicherheitsvorgaben. Für Radfahrende bleibt die Verkehrsführung an der Einmündung somit unverändert.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.