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Ausschuss für Kultur · 17. Februar 2026 · TOP 14

Schloss Burg: Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) zum Betrieb und Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu den Immobilien und Liegenschaften von Schloss Burg

Ungeändert beschlossen

Worum es geht

Der Kulturausschuss hat der Gründung einer gemeinnützigen GmbH zum Betrieb von Schloss Burg durch die Städte Wuppertal, Solingen und Remscheid sowie den Schlossbauverein zugestimmt. Die Liegenschaften bleiben dabei anteilig im Eigentum der drei Städte und werden über eine gemeinsame Vereinbarung abgesichert. Das Vorhaben dient dazu, die Erhaltung und den künftigen Betrieb des beliebten Ausflugsziels zukunftssicher aufzustellen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.