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Haupt- und Personalausschuss · 19. Februar 2026 · TOP 8.7

Schloss Burg: Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) zum Betrieb und Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu den Immobilien und Liegenschaften von Schloss Burg

Ungeändert beschlossen

Worum es geht

Für den Betrieb von Schloss Burg wurde beschlossen, gemeinsam mit den Städten Solingen und Remscheid sowie dem Schlossbauverein eine gemeinnützige GmbH zu gründen. Die Immobilien bleiben weiterhin im gemeinsamen Eigentum der drei Städte und werden über eine Vereinbarung geregelt. Ziel ist es, den dauerhaften Erhalt und Betrieb der beliebten historischen Burganlage zukunftssicher und wirtschaftlich zu gestalten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.