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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Controlling & Betriebsausschuss WAW · 17. Februar 2026 · TOP 9.2

Schloss Burg: Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) zum Betrieb und Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu den Immobilien und Liegenschaften von Schloss Burg

Ungeändert beschlossen

Worum es geht

Der Finanzausschuss hat beschlossen, für den Betrieb von Schloss Burg gemeinsam mit den Nachbarstädten Solingen und Remscheid sowie dem Schlossbauverein eine gemeinnützige GmbH zu gründen. Die Immobilien und Liegenschaften verbleiben im gemeinsamen Eigentum der drei Städte und werden durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt. Dies soll den Betrieb und die Finanzierung der historischen Anlage für Besucherinnen und Besucher langfristig sichern.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.