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Anfrage VO/0554/22-A · BV Elberfeld · 25. Mai 2022 · TOP 15.1.1

Große

Anfrage der SPD-Fraktion zum Feierabendmarkt auf dem Laurentiusplatz

  • SPD

Gefragt

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Elberfeld bittet um eine rechtliche Einschätzung zu den Bedingungen für den geplanten Feierabendmarkt auf dem Laurentiusplatz. Sie fragt insbesondere nach der Einstufung als Wochen- oder Jahrmarkt, den Regeln zum Alkoholausschank sowie nach Möglichkeiten, Nutzungskonflikte mit anderen Veranstaltungen und der Außengastronomie zu vermeiden.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass wegen der wöchentlich freitags geplanten Durchführung nur die Einstufung als Wochenmarkt infrage kommt, da ein Jahrmarkt größere Zeitabstände erfordert. Der Alkoholausschank ist mit einer entsprechenden gaststättenrechtlichen Erlaubnis zulässig, sofern der Marktcharakter durch ein Überwiegen des Warenangebots im Verhältnis von drei Vierteln zu einem Viertel gewahrt bleibt. Nutzungskonflikte mit Wochenendveranstaltungen oder der bestehenden Außengastronomie können durch entsprechende Beschlüsse der Bezirksvertretung und Auflagen in der Sondernutzungserlaubnis vermieden werden.

  • Der Feierabendmarkt soll wöchentlich freitags von 16:00 bis 21:00 Uhr stattfinden, mit Abbau bis maximal 22:00 Uhr.
  • Für den Wochenmarktcharakter ist ein Verhältnis von drei Vierteln Warenangebot mit mindestens 12 Anbietern zu einem Viertel Nebenangebot erforderlich.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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