Gefragt
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke fragen nach Spielhallen in Oberbarmen, die den gesetzlichen Mindestabstand von 350 Metern zu anderen Spielhallen, Schulen oder Jugendeinrichtungen unterschreiten. Zudem möchten sie wissen, ob die Verwaltung Maßnahmen zur Einhaltung plant und wie Sportwettgeschäfte behandelt werden.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass alle Spielhallen in Oberbarmen Bestandsbetriebe sind, die seit Jahrzehnten existieren und für die Übergangsregelungen gelten. Aus diesem Grund gilt der 350-Meter-Abstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen für sie nicht, während zwischen den Spielhallen unter bestimmten Voraussetzungen ein verringerter Mindestabstand von 100 Metern ausreichend ist. Planungen zur Durchsetzung eines 350-Meter-Abstands gibt es daher nicht. Für Genehmigungen von Sportwettvermittlungsstellen ist zudem die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
- Für bestehende Spielhallen gilt unter besonderen Voraussetzungen ein verringerter Mindestabstand von 100 Metern statt 350 Metern.
- Zwischen den Spielhallen Berliner Straße 155 und Berliner Straße 164 beträgt die Entfernung 67 Meter Luftlinie und 100 Meter Fußweg.
- Zwischen der Berliner Straße 164 und der Berliner Straße 177 beträgt der Abstand 98 Meter.
- Zwischen den Standorten Westkotter Straße 107 und Westkotter Straße 149 liegt die Distanz bei 281 Metern Luftlinie und 290 Metern Fußweg.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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