Worum es geht
Der Rat hat die Änderung der Elternbeitragssatzung für den Offenen Ganztag an Grundschulen beschlossen, die zum 1. August 2026 in Kraft tritt. Anlass sind gesetzliche Vorgaben, die eine Verringerung der Schließzeiten in den Ferien auf maximal vier Wochen und somit eine zusätzliche Betreuungswoche durch die Träger vorsehen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.