Worum es geht
Die Satzung über Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule wird zum 1. August 2026 geändert, um neue rechtliche Vorgaben für Ferienbetreuungszeiten umzusetzen. Künftig dürfen die Schließungszeiten in den Ferien höchstens vier Wochen pro Jahr betragen, womit Träger eine zusätzliche Betreuungswoche anbieten müssen. Für Familien bedeutet dies eine verlässlichere Betreuung ihrer Grundschulkinder in der Ferienzeit.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.