Frisch Auf!
Stadt wählen, aktuell: Wuppertal

Anfrage VO/0134/23/1-A · BV Barmen · 25. April 2023 · TOP 7.2.1

Bürgerantrag BV Barmen -Arbeit des Ordnungsamtes

Gefragt

Die Bezirksvertretung Barmen erkundigt sich nach den Arbeitsabläufen des Ordnungsamtes bei telefonischen Meldungen über Falschparker. Zudem wird gefragt, wie Parkberechtigungen für Klein- und Schulbusse geregelt sind und wie der Schutz der Anruferdaten gewährleistet wird.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass bei Anrufen zwischen akuten Behinderungen mit hoher Priorität und einfachen Parkverstößen ohne Behinderung unterschieden wird, bei denen auf Privatanzeigen verwiesen wird. Bereits während des Telefonats kann das Ordnungsamt über behördliche Datenbanken Fahrzeugart und Zulassung prüfen, wobei Anruferdaten stets vertraulich bleiben. Kleinbusse mit bis zu neun Sitzen gelten rechtlich als Pkw, während Schulbusse auf reinen Pkw-Parkplätzen nicht parkberechtigt sind und mündlich verwarnt werden.

  • Als Personenkraftwagen gelten Kraftfahrzeuge, die für nicht mehr als neun Personen einschließlich Fahrersitz bestimmt sind.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.