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Anfrage VO/1152/23/1-A · BV Elberfeld · 29. November 2023 · TOP 15.2.1

Große Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Elberfeld "Genehmigungsvoraussetzung Außengastronomie Elberfeld" vom 03.11.2023 (VO/1152/23)

  • SPD

Gefragt

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Elberfeld fragt nach den Genehmigungsvoraussetzungen für Außengastronomie und möchte wissen, ob vorhandene private Flächen wie ein Hinterhof einer Genehmigung im öffentlichen Raum entgegenstehen.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass die Kriterien stadtweit gelten. Außengastronomie auf öffentlichen Flächen wird unter anderem nur genehmigt, wenn keine Privatflächen zur Verfügung stehen, eine Restgehwegbreite verbleibt und keine verkehrlichen Bedenken bestehen. Da öffentliche Straßen vorrangig dem Verkehr dienen und eine Besserstellung vermieden werden soll, schließen vorhandene eigene Privatflächen eine Sondernutzungserlaubnis aus.

  • Für Fußgänger muss eine Restgehwegbreite von 2,00 Metern verbleiben.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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