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Anfrage VO/1013/23-1-A · BV Oberbarmen · 17. Oktober 2023 · TOP 12.1.1

Aufstellen von Waren im öffentlichen Raum – Bereich Wupperfelder Markt

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion fragt nach den genehmigten Flächen für das Aufstellen von Waren im öffentlichen Raum im Bereich des Wupperfelder Marktes. Zudem erkundigt sie sich nach der Häufigkeit von Kontrollen und verhängten Bußgeldern bei Verstößen.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung legt die genehmigten Maße für Warenauslagen zweier Betriebe an der Bredde und der Berliner Straße dar. Wegen bereits bekannter Verstöße finden regelmäßige Überprüfungen statt, bei denen jedoch nicht jedes Mal Mängel festgestellt wurden. Neben mehreren Bußgeldbescheiden, zuletzt im dritten Quartal 2023, wurde ein weiteres Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

  • Für den Supermarkt an der Bredde 99 sind Außenflächen von 3,20 mal 3,00 Metern und 2,40 mal 2,40 Metern genehmigt.
  • Für den Markt an der Berliner Straße 100 sind Flächen von 1,00 mal 3,90 Metern und 10,00 mal 3,90 Metern bewilligt.
  • In den letzten zwölf Monaten wurden die Betriebe im Bereich Berliner Straße zehnmal überprüft.
  • Die letzte behördliche Kontrolle erfolgte am 15. September 2023.
  • Der jüngste Bußgeldbescheid wurde im dritten Quartal 2023 erlassen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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