Gefragt
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Barmen erkundigt sich nach den Regeln und Kontrollen für E-Scooter-Verleihangebote. Sie fragt insbesondere nach Durchfahr- und Abstellverboten in Sperrzonen sowie nach der personellen Ausstattung des Ordnungsamtes zur Überwachung.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung stellt klar, dass in Sperrzonen nur das Abstellen der Fahrzeuge technisch unterbunden wird, während ein GPS-gestütztes Durchfahrverbot oder Abbremsen während der Fahrt rechtlich unzulässig ist. Kontrollen erfolgen im Rahmen der regulären Verkehrsüberwachung ohne zusätzliches Personal, weshalb die Anbieter verpflichtet sind, eine 24-Stunden-Hotline zu betreiben und falsch abgestellte Roller zügig zu entfernen. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass Mikromobilitätsangebote nach Landesrecht grundsätzlich ermöglicht werden müssen.
- Falsch abgestellte Fahrzeuge müssen von den Anbietern innerhalb von maximal 6 Stunden nach Meldung entfernt werden.
- Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes wurde im Zuge der Haushaltskonsolidierung auf ein Äquivalent von 21 Vollzeitkräften reduziert.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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