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Anfrage VO/1193/23/1-A · BV Cronenberg · 22. November 2023 · TOP 6.1.1

Antwort der Verwaltung auf die Große Anfrage der BV Cronenberg zum Thema E-Scooter

Gefragt

Die Bezirksvertretung Cronenberg erkundigt sich nach den Regelungen für E-Scooter des Anbieters Lime im Stadtteil Cronenberg. Sie möchte unter anderem wissen, ob die Betriebserlaubnis stadtweit gilt, ob eine Ausweitung auf Cronenberg geplant ist und wie das Abstellen geregelt wird.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass die Sondernutzungserlaubnis zwar für das gesamte Stadtgebiet gilt, der Anbieter Cronenberg derzeit jedoch nicht in sein Bediengebiet einbezieht. Mietvorgänge können außerhalb des Bediengebiets weder regulär beendet noch pausiert werden; wer ein Fahrzeug dennoch dort abstellt, zahlt weiter und erhält eine automatische Strafe wegen Falschparkens. Feste Abstellflächen gibt es in Cronenberg mangels Handlungsbedarfs aktuell nicht.

  • Die Sondernutzungserlaubnis für die Firma Lime wurde am 29. September 2023 erteilt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.