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Ausschuss für Verkehr · 15. September 2026 · TOP 12

Sondernutzungssatzung gem. Straßen und Wegegesetz NRW - Neufassung

Ungeändert beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss stimmte der Neufassung der Sondernutzungssatzung zu, über die der Rat abschließend entscheidet. Die Anpassung regelt Vorgaben für die Außengastronomie neu und umfasst höhere Gebühren für Leihangebote von E-Scootern und Pedelecs im Stadtgebiet.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.